Die revolutionäre Bestattersoftware
EINFACH – INTUITIV – FAIR
der Pacemo GmbH hinsichtlich der Software „Pacemo“, dieses inkludiert die
Softwarelizenzen PacemoOS, Pacemo Print & Pacemo FLOW
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den (im Folgenden: Bestatter) und der Pacemo GmbH, Buttstraße 3, 22767 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Axel Eugen Bentsen, Lars Martinsen (im Folgenden: Pacemo GmbH) gelten hinsichtlich der Software Pacemo die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch: Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Bestatters erkennt die Pacemo GmbH nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Pacemo GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestatters die Leistung gegenüber dem Bestatter vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Pacemo GmbH hat die Software „Pacemo“ (im Folgenden: Software) entwickelt und realisiert. Pacemo bietet Bestattern eine Software-Lösung zur einfachen und übersichtlichen Verwaltung des Bestattungsbetriebes. Zur Verwaltung des Bestattungsbetriebes zählen unter anderem die Abwicklung und Organisation von Bestattungsaufträgen, das Bereitstellen und Ausfüllen der notwendigen Formulare sowie die Unterstützung bei der Rechnungserstellung.
2.2. Die Pacemo GmbH stellt dem Bestatter die Software in Form des Software-Applikation-Providing bzw. des Software as a Service (SaaS) bereit. Die Software wird seitens der Pacemo GmbH gehostet. Der Bestatter kann via Telekommunikationsverbindungen (Internet) Zugriff auf die Software- nehmen und ihre Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
2.3. Dieser Vertrag regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.
3. Begrifflichkeiten
3.1. Die „Produktbeschreibung“ enthält Angaben zur Beschaffenheit und Funktionalität der Standardsoftware.
3.2. Die „Benutzerdokumentation“ erläutert den Bestattern die Funktion der Software und ihre Nutzung.
3.3. „Patches“ sind Korrekturauslieferungen für Software aus Endanwendersicht, um Fehler (Mängel) der vertraglich geschuldeten Software zu beheben.
3.4. „Updates“ sind neue Versionen der Standardsoftware, die Funktionen der bisherigen Standsoftware verbessert oder neu hinzufügt.
4. Registrierung, Vertragsschluss, Pflichten der Bestatter hinsichtlich der Registrierungsdaten
4.1. Zur Nutzung der Software ist eine Registrierung des Bestatters durch eine vertretungsberechtigte Person per Online-Formular notwendig.
4.2. Die sich für den Bestatter registrierende Person sichert zu, dass er oder sie über die notwendige Vertretungsmacht verfügt, in Namen und Vollmacht des Bestattungsunternehmens rechtsverbindliche Erklärungen abgeben zu können.
4.3. Zur vollständigen Registrierung sind per Online-Formular der Name des Bestattungsinstitutes, der wahre Vorname und Name der vertretungsberechtigten Person, die Adresse des Bestattungsinstituts, eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie ein frei wählbares, mindestens acht Zeichen langes, möglichst sicheres, Passwort anzugeben und diesen Nutzungsbedingungen sowie den Datenschutzbedingungen per Opt-In (Klick-Kästchen) zuzustimmen. Nach Absendung des Online-Formulars erhält der Bestatter eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Bestatter hat zur Bestätigung seiner Registrierung auf den dort enthaltenen Registrierungslink zu klicken (sog. Double-Opt-In). Mit der Aktivierung des Registrierungslinks kommt der Nutzungsvertrag zwischen der Pacemo GmbH und dem Bestatter zustande. Das Nutzerkonto ist aktiviert.
4.4. Aktiviert der Bestatter nicht den Registrierungslink binnen zwei Wochen nach Zusendung, werden die bis dahin eingegebenen Daten des Nutzers ggf. wieder gelöscht.
4.5. Der Bestatter verpflichtet sich, die Daten stets aktuell und richtig zu halten.
5. Leistungen Pacemo GmbH
5.1. Die Pacemo GmbH stellt den Bestattern die Software unter anderem mit den folgenden Funktionalitäten bereit:
5.1.1. Sterbefallverwaltung zum Anlegen der Sterbeakte, zur Dokumentation und zur Archivierung der Sterbefälle.
5.1.2. Formulargenerator zur automatischen Erstellung von für die Sterbefallverwaltung benötigten Formularen,
5.1.3. Rechnungstool zur einfachen Erstellung von Rechnungen,
5.1.4. To-do-Liste zur Unterstützung der individuellen Organisation und Abwicklung der Sterbefälle,
5.1.5. Vorsorgeverwaltung zur Erstellung, Organisation und Verwaltung von Vorsorgeverträgen,
5.1.6. Kalender-Funktionalität zum Organisieren von Terminen,
5.1.7. Die konkrete und vertragswesentliche Leistungsbeschreibung der Software ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Produktbeschreibung, welche unter der URL www.pacemo.de/funktionen abrufbar ist.
5.2. Die Pacemo GmbH hostet die Software bei einem seiner Hosting-Partner. Das Hosting erfolgt auf einem den Erfordernissen der Applikation entsprechenden Server.
5.3. Der Pacemo GmbH obliegt die Pflege der Software, um diese in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Hierzu zählen gewöhnliche Wartungsarbeiten und das Einspielen von notwendigen Patches sowie die Mängelbeseitigung nach Ziffer 14.
5.4. Die Pacemo GmbH bietet den Zugriff auf die Software auch über mobile Endgeräte für Mobiltelefone an, vorausgesetzt auf diesen ist ein internetfähiger Browser installiert.
5.5. Die Pacemo GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Updates einzuspielen.
5.6. Die Pacemo GmbH schuldet ausdrücklich nicht die Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen.
5.7. Die Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 8 dieser Nutzungsbedingungen.
5.8. Die zu leistenden Entgelte im Rahmen einer kostenpflichtigen Nutzung richten sich nach Ziffer 10 dieser Nutzungsbedingungen und werden im Folgenden als Nutzungsgebühr bezeichnet.
6. Vertrag über 14-tägigen, kostenfreien Testzugang, besondere Pflichten des Bestatters bei kostenfreier Nutzung der Software
6.1. Mit der vollständigen Registrierung gemäß Ziffer 3 kommt ein Vertrag über einen kostenfreien Testzugang mit einer Laufzeit von 14 Tagen zustande.
6.2. Der Bestatter kann während der Laufzeit dieses Testzugangs die Software voll umfänglich nutzen.
6.3. Die Nutzungsberechtigung endet automatisch nach 14 Tagen.
6.4. Nach Ablauf der 14-tägigen Test-Laufzeit kann der Bestatter die Software nicht weiterhin nutzen.
6.5. Es obliegt dem Bestatter dafür Sorge zu tragen, die für die Abwicklung seiner Sterbefälle benötigten Daten während der Test-Laufzeit für den Fall, dass er sich gegen eine kostenpflichtige Nutzung der Software entscheidet, auch außerhalb der Software zu speichern und zu organisieren. Es besteht kein Anspruch auf Zugang zur Software und den darin enthaltenen Daten nach Ablauf der Testlaufzeit.
7. Vertrag über kostenpflichtige Nutzungsberechtigung
7.1. Der Bestatter kann binnen des 14-tägigen Testzugangs, sowie nach Ablauf der Testphase, jederzeit einen Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung der Software abschließen.
7.2. Zum Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages muss der Bestatter seine Rechnungsadresse und Zahlungsangaben in seinem Nutzerkonto hinterlassen. Vor Eintragung dieser Daten wird der Bestatter auf die künftig anfallenden Kosten der Nutzung der Software sowie diese Nutzungs- und die Datenschutzbestimmungen hingewiesen.
7.3. Nach Eingabe der Daten muss der Bestatter diese Zahlungsdaten bestätigen. Mit dem Klick auf den Button „Software kostenpflichtig nutzen“ kommt der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung zustande.
7.4. Nach Betätigung des Buttons „Software kostenpflichtig Nutzen“ erhält der Bestatter eine E-Mail, mit welcher ihm der Vertragsschluss über die kostenpflichtige Nutzung der Software bestätigt wird und mit welcher ihm die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen übersendet werden
7.5. Die Entgelte zur regulären Nutzung der Software (Nutzungsgebühr) richten sich nach Ziffer 10 dieser Nutzungsbedingungen.
8. Rechteeinräumung, Vertragsstrafe
8.1. Die Pacemo GmbH räumt dem Bestatter das nicht ausschließliche, gemäß Ziffer 9 beschränkte Recht ein, auf die Software mittels Telekommunikationsverbindungen (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Bestatter nicht.
8.2. Der Bestatter ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; insbesondere ist es dem Bestatter nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder in sonstiger Weise Rechte an dieser einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten sonst entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Für jeden Fall, in dem der Bestatter entgegen diesen Vereinbarungen die Nutzung der Software durch nicht vom Bestatter benannte Nutzer oder sonstige Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Bestatter eine sofort fällige, der Höhe nach im Ermessen der Pacemo GmbH stehende, angemessene Vertragsstrafe zu leisten. Als angemessen wird in jedem Fall die Höhe der Vergütung angesehen, die für eine jährliche Nutzung der Applikation zu leisten wäre. Etwaige daneben bestehende Ansprüche auf Schadensersatz seitens der Pacemo GmbH bleiben von dem Vorstehenden unberührt.
9. Zeitliche Beschränkung der Nutzungsberechtigung, Deaktivierung und Sperrung des Zugangs bei nicht rechtzeitiger Zahlung
9.1. Die Nutzungsberechtigung im Rahmen des Testzugangs nach Ziffer 6 ist zeitlich auf 14 Tage beschränkt.
9.2. Die Nutzungsberechtigung im Rahmen einer kostenpflichtigen Nutzung ist von der jeweils rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsgebühren gemäß Ziffer 10 abhängig.
9.2.1. Solange die Nutzungsgebühren rechtzeitig gezahlt werden, ist der Bestatter zur Nutzung der Software gemäß Ziffer 8 berechtigt.
9.2.2. Werden die Nutzungsgebühren nicht rechtzeitig im Sinne der Ziffer 10 gezahlt, gelten die Regelungen der Ziffer 10.5.
9.3. Die Nutzungsberechtigung endet, wenn kein Zahlungseingang seitens Pacemo GmbH im Sinne der Ziffer 10.5. verzeichnet werden kann. Die Pacemo GmbH ist in diesem Fall gemäß Ziffer 10.5 berechtigt, Funktionen der Software zu deaktivieren bzw. den Zugang zur Software zu sperren.
9.4. Die Deaktivierung von Funktionen wird nach einem Zahlungseingang wieder aufgehoben, wenn und soweit zu diesem Zeitpunkt alle ausstehenden Nutzungsgebühren rechtzeitig beglichen sind.
9.5. Im Falle einer dreimaligen Deaktivierung aufgrund Zahlungsverzuges sowie im Falle einer Zugangssperre aufgrund von nicht rechtzeitigen Zahlungen ist diePacemo GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und den Zugang zur Software endgültig zu sperren.
10. Nutzungsgebühr, Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen, Mahngebühren
10.1. Der Bestatter zahlt als Gegenleistung für die von der Pacemo GmbH nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und die Nutzungsberechtigung der Software die folgenden Nutzungsgebühren.
10.1.1. Für die Nutzungsberechtigung der Software ist die vertraglich vereinbarte, monatliche Nutzungsgebühr zu entrichten.
10.1.2. Die Höhe der jeweiligen Nutzungsgebühr richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, welche hier https://www.pacemo.de/preise eingesehen werden kann. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste zu dem Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Vertrages.
10.1.3. Alternativ kann der Bestatter eine Jahreslizenz erwerben. Dieses wird als Vorauskasse verkauft.
10.1.4. Die in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
10.1.5. Gekaufte, aber nicht oder nicht vollständig genutzte Lizenzen können nicht ausgezahlt oder anderweitig verrechnet werden. Dies gilt auch bei Kündigung des Vertrages.
10.2. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Beginn des jeweiligen Kalendermonats. Die Pacemo GmbH erstellt eine prüffähige Rechnung, welche ausschließlich per Email übersandt wird.
10.3. Die Nutzungsgebühr wird nach Rechnungserstellung fällig.
10.4. Die Pacemo GmbH bietet die Zahlungsart SEPA-Lastschrift an. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen Ihrer Zahlungsdienstleister, diese gelten für die Zahlungsabwicklung ausschließlich.
10.5. Auf alle Zahlungen, die der Bestatter an die Pacemo GmbH leistet, erhält er ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Ohne Angaben von Gründen kann der Bestatter die Zahlung über die E-Mail-Adresse support@pacemo.de zurückverlangen.
10.6. Die Pacemo GmbH zieht die Forderung nach Rechnungsstellung vom Konto des Bestatters ein. Schlägt der Versuch der Einziehung fehl, wird wie folgt verfahren:
10.6.1. Nach 7 Tagen wird der Betrag automatisch angemahnt und der Betrag erneut versucht einzuziehen.
10.6.2. Schlägt auch dieser Versuch der Einziehung nach der ersten Mahnung fehl, wird die Pacemo GmbH nach weiteren 7 Tagen den Betrag ein zweites Mal automatisch unter Erhebung einer Mahngebühr von 5,00 EUR anmahnen und den Betrag erneut versuchen einzuziehen. Bleibt der Lastschrifteinzug erfolglos werden Funktionen der Software für den Bestatter deaktiviert. Das heißt, der Bestatter kann – bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge – zwar auf angelegte Akten weiterhin zugreifen, aber keine neuen Fälle mehr anlegen. Das Nutzerkonto wird bei Zahlungseingang wieder reaktiviert, es sei denn es liegt bereits zum dritten Mal eine Deaktivierung vor (vgl. Ziffer 9.5.).
10.6.3. Schlägt auch dieser Versuch der Einziehung nach der zweiten Mahnung fehl, wird die Pacemo GmbH nach weiteren 10 Tagen den Betrag ein drittes Mal automatisch unter Erhebung einer Mahngebühr von 20 EUR anmahnen und den Betrag erneut versuchen einzuziehen. Bleibt dieser Lastschrifteinzug erfolglos wird die der Zugang zur Software für den Bestatter in Gänze gesperrt.
10.6.4. Ein Zahlungsverzug über 30 Tage berechtigt die Pacemo GmbH zu fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages. Es liegt im Ermessen der Pacemo GmbH, ob Sie bei schließlich erfolgter Zahlung den Vertrag weiter fortführt und die Sperrung aufhebt.
11. Mitwirkungspflichten des Bestatters
11.1. Der Bestatter verpflichtet sich, die ihm zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
11.1.1. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
11.1.2. die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln, wozu auch urheber- und wettbewerbsrechtswidrige Inhalte zählen;
11.1.3. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Pacemo GmbH betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von der Pacemo GmbH unbefugt einzudringen;
11.1.4. die Software nicht zur Erhebung, Speicherung oder sonstigen Nutzung von personenbezogenen Daten außerhalb des Vertragszweckes gebrauchen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gewährleisten;
11.1.5. die Pacemo GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich
insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Bestatter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von der Pacemo GmbH;
11.1.6. die Pacemo GmbH über aus seiner Sicht auftretende Dysfunktionen der Software umgehend unter Angabe der aus seiner Sicht bestehenden Fehlfunktion wenigstens in Textform (Email) informieren;
11.1.7. die an die Pacemo GmbH übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
12. Haftung des Bestatters, Freistellung
12.1. Der Bestatter haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Bestatter hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
12.2. Der Bestatter stellt die Pacemo GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer der Software oder sonstige Dritte gegenüber der Pacemo GmbH wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer eingestellten Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Software, geltend machen.
12.3. Der Bestatter übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) von der Pacemo GmbH.
12.4. Der Bestatter verpflichtet sich darüber hinaus, die Pacemo GmbH für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
13. Sperrung
13.1. Die Pacemo GmbH behält sich für den Fall, dass Bestatter gesetzliche Vorschriften, die Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt, vorbehaltlich der fristlosen, außerordentlichen Kündigung und unbeachtlich der Regelung der Ziffern 3 bis 9.5 sowie 10.5 vor,
13.1.1. den Bestatter zu verwarnen,
13.1.2. Funktionen der Software für den Bestatter zu deaktivieren,
13.1.3. die Software für die weitere Nutzung durch den Bestatter zu sperren.
13.2. Diese Maßnahmen stehen soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen von der Pacemo GmbH, allerdings berücksichtigt die Pacemo GmbH die berechtigten Interessen des Bestatters sowie alle Umstände des Verstoßes.
13.3. Sobald der Bestatter für die Nutzung der Software gesperrt und/oder ihm gekündigt wurde, darf sich der Bestatter auch nicht mit einem neuem Nutzerkonto anmelden oder über ein anderes Nutzerkonto die Leistungen nutzen.
14. Gewährleistung
14.1. Erlangt die Pacemo GmbH Kenntnis von einer etwaigen Funktionsstörung der Software, informiert die Pacemo GmbH umgehend den Bestatter und behebt die Funktionsstörung innerhalb eines üblichen, angemessenen Zeitraumes entsprechend der Art und Schwere der Funktionsstörung.
14.2. Eine Funktionsstörung der Software liegt vor, wenn die Software die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, die Datenverarbeitung unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise die Software nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
14.3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 16 bleibt hiervon unberührt.
15. Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten
15.1. Die Pacemo GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit der zur Betriebsbereitschaft der entwickelten Software nötigen Server von 99%, gerechnet auf 12 Monate.
15.2. Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Software betreffen, werden, soweit eine sofortige Wartungsarbeit nicht unumgänglich ist, außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgeführt und die Bestatter werden über derartige Wartungsräume im Vorwege per E-Mail und über den Newsbereich der Software informiert.
16. Haftung
16.1. Die Pacemo GmbH haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
16.2. Für sonstige Schäden haftet die Pacemo GmbH nur im kostenpflichtigen Vertragsverhältnis und sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Pacemo GmbH ist ausgeschlossen.
16.3. Die Pacemo GmbH haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
17. Vertragslaufzeit, Kündigung
17.1. Der Vertrag über den kostenlosen Testzugang beginnt mit dem Abschluss der vollständigen Registrierung nach Ziffer 3 und endet automatisch nach 14 Tagen.
17.2. Der Vertrag über eine kostenpflichtige Nutzung beginnt mit dem Abschluss gemäß Ziffer 7 und läuft auf unbestimmte Zeit.
17.3. Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung kann jederzeit vom Bestatter zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
17.4. Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung kann seitens der Pacemo GmbH mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
17.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Änderung der Nutzungsbedingungen
18.1. Die Pacemo GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:
18.1.1. Wenn die Pacemo GmbH das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Bestatter verändern möchte, behält sich die Pacemo GmbH eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
18.1.2. Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Nutzungsbedingungen erforderlich machen, behält sich die Pacemo GmbH eine Änderung der Nutzungsbedingungen vor.
18.2. Werden die Nutzungsbedingungen geändert, so werden die Nutzer über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der Nutzer kann den Änderungen der Nutzungsbedingungen binnen vier Wochen ab Zugang der Informationen über die Änderung der Nutzungsbedingungen ausdrücklich widersprechen.
18.2.1. Widerspricht der Nutzer nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog. fingierte Zustimmungs-Erklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird der Nutzer in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.
18.2.2. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt.
18.3. Das Recht zur Kündigung durch die Pacemo GmbH bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2. Ist der Bestatter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz in Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
Stand: 1. September 2020
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